Ausbildung

Klasse AM

Klasse AM

gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Mindestalter: ab 16 Jahren

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: -

Hinweise: Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Klasse A1

Klasse A1

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Mindestalter: ab 16 Jahren

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse AM

Hinweise: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Klasse A2

Klasse A2

gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: ab 18 Jahren

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Klasse voraus

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse AM und A1

Hinweise: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse A

Klasse A

gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Voraussetzungen: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse AM, A1 und A2

Hinweise: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse B

Klasse B

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Mindestalter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: Klasse AM und L

Hinweise: Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

Klasse B96

Klasse B96

gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Mindestalter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: -

Hinweise: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

Klasse BE

Klasse BE

gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Mindestalter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B

Befristung: unbefristet gültig

Einschluss: -

Hinweise: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

MOFA Prüfbescheinigung

MOFA Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben

Befristung: unbefristet gültig

Quellen

www.fahrschule-123.de, www.fahrtipps.de und www.fahren-lernen.de