Ausbildung
Klasse AM
![Klasse AM](ausbildung/AM.jpg)
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Mindestalter: ab 16 Jahren
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: -
Hinweise: Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Klasse A1
![Klasse A1](ausbildung/A1.jpg)
gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Mindestalter: ab 16 Jahren
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse AM
Hinweise: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Klasse A2
![Klasse A2](ausbildung/A2.jpg)
gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: ab 18 Jahren
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Klasse voraus
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse AM und A1
Hinweise: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.
Klasse A
![Klasse A](ausbildung/A.jpg)
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Voraussetzungen: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse AM, A1 und A2
Hinweise: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Klasse B
![Klasse B](ausbildung/B.jpg)
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Mindestalter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: Klasse AM und L
Hinweise: Wegfall der Bestimmung "zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Klasse B96
![Klasse B96](ausbildung/B96.jpg)
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Mindestalter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: -
Hinweise: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Klasse BE
![Klasse BE](ausbildung/BE.jpg)
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
Mindestalter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: unbefristet gültig
Einschluss: -
Hinweise: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.
MOFA Prüfbescheinigung
![MOFA Prüfbescheinigung](ausbildung/MOFA.jpg)
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben
Befristung: unbefristet gültig
Quellen
www.fahrschule-123.de, www.fahrtipps.de und www.fahren-lernen.de